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Nebennutzung

Nebennutzung bezeichnet in der Regel die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Betriebs, die neben der primär vorgesehenen Nutzung erfolgt. Es handelt sich um eine sekundäre bzw. ergänzende Nutzung, die zum Hauptzweck hinzutritt, aber dessen dominante Funktion nicht ersetzt. Nebennutzungen können vertraglicher oder planungsrechtlicher Natur sein und sich aus Nutzungsvereinbarungen, Mietverträgen oder Bebauungsplänen ergeben.

Typische Bereiche: Neben Wohnungen kann in gemischten Nutzungen auch eine kleine gewerbliche Nutzung zugelassen sein (z.

Rechtliche Aspekte: Die Zulässigkeit von Nebennutzungen hängt oft von der Bauordnung, dem Bebauungsplan, dem Miet- oder

Planung und Betrieb: Die klare Definition der Haupt- und Nebennutzung erleichtert Planung, Genehmigungsverfahren und Konfliktvermeidung mit

Beispiele: Ein Mehrfamilienhaus mit kleinem Espresso-Laden im Erdgeschoss; ein Bürogebäude mit Lagerflächen; ein landwirtschaftlicher Betrieb mit

B.
Praxis,
Büro,
Laden
in
einem
Wohngebäude),
oder
auf
einem
Grundstück
mit
Hauptnutzung
Verkehr,
Lager
oder
Parkflächen,
die
zusätzlich
genutzt
werden
(z.
B.
Parkplatz,
Abstellraum).
In
landwirtschaftlichen
oder
gewerblichen
Kontexten
kann
Nebennutzung
ergänzende
Funktionen
wie
Zwischenlager,
Werkstätten
oder
Büroflächen
umfassen.
Pachtrecht
und
gegebenenfalls
von
einer
Nutzungsänderung
ab.
Häufig
gelten
Einschränkungen
hinsichtlich
Lärm,
Emissionen,
Stellflächen,
Verkehrsfluss
oder
Baulast.
In
Verträgen
werden
zulässige
Nebennutzungen
und
deren
Bedingungen
konkret
festgelegt.
Nachbarn.
Werden
Nebennutzungen
zu
stark
genutzt
oder
geändert,
kann
eine
Rücksichtnahmepflicht
oder
Genehmigung
nötig
sein.
Zwischenlagerungen.