Nebennutzung
Nebennutzung bezeichnet in der Regel die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Betriebs, die neben der primär vorgesehenen Nutzung erfolgt. Es handelt sich um eine sekundäre bzw. ergänzende Nutzung, die zum Hauptzweck hinzutritt, aber dessen dominante Funktion nicht ersetzt. Nebennutzungen können vertraglicher oder planungsrechtlicher Natur sein und sich aus Nutzungsvereinbarungen, Mietverträgen oder Bebauungsplänen ergeben.
Typische Bereiche: Neben Wohnungen kann in gemischten Nutzungen auch eine kleine gewerbliche Nutzung zugelassen sein (z.
Rechtliche Aspekte: Die Zulässigkeit von Nebennutzungen hängt oft von der Bauordnung, dem Bebauungsplan, dem Miet- oder
Planung und Betrieb: Die klare Definition der Haupt- und Nebennutzung erleichtert Planung, Genehmigungsverfahren und Konfliktvermeidung mit
Beispiele: Ein Mehrfamilienhaus mit kleinem Espresso-Laden im Erdgeschoss; ein Bürogebäude mit Lagerflächen; ein landwirtschaftlicher Betrieb mit