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Mitgliedsunternehmen

Mitgliedsunternehmen bezeichnet Unternehmen, die Teil einer übergeordneten Organisation sind, wie eines Branchenverbands, einer Handelskammer oder eines unternehmensübergreifenden Netzwerks. Sie treten der Organisation als rechtlich oder freiwillig aufgeführtes Mitglied bei und profitieren von kollektiven Leistungen sowie der gemeinsamen Interessenvertretung ihrer Branche. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, zum Beispiel für Mitglieder von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Branchenverbänden oder regionalen Netzwerken.

Zu den Rechten der Mitgliedsunternehmen gehören in der Regel die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, das Stimmrecht gemäß

Der Status des Mitglieds variiert je nach Organisation. In Deutschland ist die Mitgliedschaft in Industrie- und

Der Beitritt erfolgt in der Regel nach Antrag, Prüfung und Aufnahmebeschluss; der Entschluss wird dem Antragsteller

Satzung,
der
Zugang
zu
Informationen,
Schulungen,
Marktdaten,
Förderprogrammen
und
rabattierten
Angeboten.
Sie
können
sich
in
Gremien
einbringen,
Stellungnahmen
abgeben
und
an
gemeinsamen
Marketing-
oder
Beschaffungsprojekten
mitwirken.
Pflichten
umfassen
meist
den
regelmäßigen
Beitrags-
bzw.
Mitgliedsbeitrag,
die
Einhaltung
der
Satzung
sowie
ggf.
Verhaltensregeln
und
branchenspezifische
Standards.
Handelskammern
bzw.
Handwerkskammern
für
viele
Unternehmen
gesetzlich
vorgeschrieben,
während
übrige
Verbände
meist
freiwillig
sind.
Netzwerke
unterscheiden
sich
durch
Zweck,
Größe
und
geografische
Reichweite;
sie
reichen
von
regionalen
Handelsverbünden
bis
zu
internationalen
Branchenverbänden.
mitgeteilt.
Nach
Eintritt
zahlen
Mitgliedsunternehmen
Beiträge
und
erhalten
Zugang
zu
den
Leistungen
der
Organisation;
eine
Kündigung
ist
meist
unter
Beachtung
von
Fristen
möglich.