Mitgliedsunternehmen
Mitgliedsunternehmen bezeichnet Unternehmen, die Teil einer übergeordneten Organisation sind, wie eines Branchenverbands, einer Handelskammer oder eines unternehmensübergreifenden Netzwerks. Sie treten der Organisation als rechtlich oder freiwillig aufgeführtes Mitglied bei und profitieren von kollektiven Leistungen sowie der gemeinsamen Interessenvertretung ihrer Branche. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, zum Beispiel für Mitglieder von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Branchenverbänden oder regionalen Netzwerken.
Zu den Rechten der Mitgliedsunternehmen gehören in der Regel die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, das Stimmrecht gemäß
Der Status des Mitglieds variiert je nach Organisation. In Deutschland ist die Mitgliedschaft in Industrie- und
Der Beitritt erfolgt in der Regel nach Antrag, Prüfung und Aufnahmebeschluss; der Entschluss wird dem Antragsteller