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Lösungsmittelanteil

Lösungsmittelanteil bezeichnet den Anteil des Lösungsmittels in einer Mischung oder Lösung. Er kann als Massenanteil (Massenanteil des Lösungsmittels am Gesamtgewicht), als Volumenanteil (Volumen des Lösungsmittels am Gesamtvolumen) oder seltener als Molanteil angegeben werden. In der Praxis wird meist der Massenanteil in Prozent angegeben, also w_L = m_L / m_total × 100.

In Formulierungen von Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln, Pharmazeutika oder chemischen Reaktionen spielt der Lösungsmitelanteil eine zentrale Rolle.

Zur Bestimmung des LösungsmitteIanteils stehen gravimetrische Verfahren (Durch Verdampfen des Lösungsmittels und Wiegen des Rückstands), analytische

Beispiel: Eine Lösung enthält 40 g Lösungsmittel und 60 g Substanz. Der LösungsmitteIlanteil beträgt 40%. Bedeutung:

Er
beeinflusst
Eigenschaften
wie
Viskosität,
Verdunstungs-
und
Trocknungszeiten,
Löslichkeit
von
Substanzen
und
die
Bildung
von
Filmen
oder
Gefügen.
Ein
erhöhter
Anteil
an
flüchtigen
Lösungsmitteln
kann
zu
schneller
Verdunstung
führen,
während
zu
geringer
Anteil
die
Verarbeitung
erschweren
kann.
In
vielen
Bereichen
ist
der
Anteil
an
flüchtigen
Lösungsmitteln
(VOC-Gehalt)
gesetzlich
geregelt.
Trennmethoden
(Gaschromatographie,
Infrarotspektroskopie)
und
spezialisierte
Titrationen
zur
Verfügung.
In
Mischungen
mit
mehreren
Lösungsmitteln
können
auch
spektroskopische
oder
chromatographische
Techniken
eingesetzt
werden,
um
die
einzelnen
Anteile
zu
bestimmen.
Der
Anteil
beeinflusst
Eigenschaften
der
Mischung
und
muss
entsprechend
formuliert
und
gemessen
werden.