Luftfahrzeugregistrierung
Luftfahrzeugregistrierung bezeichnet den behördlichen Prozess der Zuweisung einer eindeutigen Identifikation und der Zulassung eines Luftfahrzeugs zur Betrieb im zivilen Luftverkehr. In Deutschland erfolgt sie durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und führt zur Ausstellung eines nationalen Luftfahrzeugkennzeichens sowie der Zulassungsbescheinigungen. Die Registrierung dient der Identifikation, der Rechtsverantwortung, dem Nachweis der Lufttüchtigkeit und der Haftungsordnung.
Rechtsgrundlagen sind LuftVG und LVO auf Bundesebene sowie einschlägige EU-Rechtsakte und EASA-Vorschriften. Grundsätzlich wird das Luftfahrzeug
Verfahren: Der Antrag beim LBA enthält Nachweise über Eigentum oder Leasing, Standort, Versicherung und ggf. Hypotheken.