Leistungsbetreuung
Leistungsbetreuung bezeichnet in der deutschen Sozialwirtschaft die koordinierte Begleitung von Menschen bei der Inanspruchnahme, Organisation und Überwachung von Leistungen und Unterstützungen im Rahmen sozialer Sicherungssysteme. Sie zielt darauf ab, Bedarfsgerechte Hilfen zu sichern, Zugänge zu erleichtern und Doppelungen oder Lücken in der Versorgung zu vermeiden.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Leistungsbetreuung gehören die Bedarfsermittlung, die Entwicklung eines individuellen Leistungsplans, die Koordination
Akteure in der Leistungsbetreuung reichen von öffentlichen Trägern wie Jobcentern, Sozialämtern oder Pflegekassen über freigemeinnützige Organisationen
Der Prozess umfasst typischerweise Antragstellung, Prüfung und Bewilligung von Leistungen, die konkrete Umsetzung der Hilfen, regelmäßige
Rechtlich verankert ist die Leistungsbetreuung in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts (etwa SGB II, SGB XII, SGB