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Landtitelrecht

Landtitelrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die Begründung, Übertragung und den Schutz von Grundstücksrechten regelt. Es umfasst die Führung und Rechtswirkung von Grundbüchern, die Form und Wirkungen von Eigentumsübertragungen sowie die Eintragung dinglicher Rechte und Belastungen.

Grundbuch und öffentlicher Glaube: In vielen deutschsprachigen Ländern wird das Eigentum an Grundstücken durch Einträge im

Übertragung des Titels: Der Eigentumsübergang erfolgt typischerweise durch einen notariell beurkundeten Vertrag und die anschließende Eintragung

Belastungen und Sicherheiten: Belastungen wie Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch oder Dienstbarkeiten werden durch Eintragung im Grundbuch begründet

Ziele und Anwendungsbereiche: Landtitelrecht dient der Rechtssicherheit in Immobiliengeschäften, erleichtert Kreditvergabe und Nutzungsrechtssicherung und schützt Eigentümer

Bezug und Unterschiede: In Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen eigene Grundbuchsysteme; der Grundsatz des öffentlichen

Grundbuch
nachgewiesen.
Das
Grundbuch
schafft
Rechtssicherheit:
Einträge
wirken
gegen
jedermann
und
dienen
als
Beweismittel;
Vormerkungen
sichern
künftige
Verfügungen.
im
Grundbuch.
Für
die
Wirksamkeit
der
Übertragung
sind
Formvorschriften,
Auflassung
und
die
Grundbuchseintragung
maßgeblich.
und
wirken
gegenüber
Dritten.
Prioritäten
regeln
Rechtsfolgen
bei
gleichzeitigen
Verfügungen.
sowie
Dritte
vor
unklaren
Ansprüchen.
Glaubens
variiert,
doch
gemeinsam
liegt
ihnen
das
Ziel
zugrunde,
Besitz
und
Lasten
an
Grundstücken
eindeutig
zu
verankern.