Landtitelrecht
Landtitelrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die Begründung, Übertragung und den Schutz von Grundstücksrechten regelt. Es umfasst die Führung und Rechtswirkung von Grundbüchern, die Form und Wirkungen von Eigentumsübertragungen sowie die Eintragung dinglicher Rechte und Belastungen.
Grundbuch und öffentlicher Glaube: In vielen deutschsprachigen Ländern wird das Eigentum an Grundstücken durch Einträge im
Übertragung des Titels: Der Eigentumsübergang erfolgt typischerweise durch einen notariell beurkundeten Vertrag und die anschließende Eintragung
Belastungen und Sicherheiten: Belastungen wie Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch oder Dienstbarkeiten werden durch Eintragung im Grundbuch begründet
Ziele und Anwendungsbereiche: Landtitelrecht dient der Rechtssicherheit in Immobiliengeschäften, erleichtert Kreditvergabe und Nutzungsrechtssicherung und schützt Eigentümer
Bezug und Unterschiede: In Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen eigene Grundbuchsysteme; der Grundsatz des öffentlichen