Landschaftspläne
Landschaftspläne, oft auch Landschaftsplan genannt, sind planungsdokumente, die das Landschaftsbild eines räumlichen Gebietes systematisch erfassen, bewerten und gestalterisch festlegen. Sie beschreiben die Struktur, Funktionen und Qualität der Landschaft sowie deren Nutzungspotenziale und -beschränkungen. Ziel ist es, Landschaftsqualität zu schützen, zu entwickeln und als Planungsgröße in Bau- und Nutzungsentscheidungen einzubeziehen.
Anwendungsbereich: Landschaftspläne werden von Gemeinden oder regionalen Planungsbehörden erstellt und dienen der Abwägung von Nutzungsinteressen, dem
Inhalte: Sie enthalten Karten und Beschreibungen der Landschaftsstruktur (Geologie, Bodeneigenschaften, Topografie, Gewässer, Biotope, Kultur- und Siedlungselemente),
Prozess: Grundlage bilden Erhebungen, Fachgutachten und Kartierungen; öffentliche Beteiligung; Abstimmung mit anderen Planungen (z. B. Flächennutzungsplanung,
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland variieren Rechtslage und konkreter Aufbau je nach Bundesland; Landschaftspläne sind typischerweise Teil
Nutzen und Abgrenzung: Der Landschaftsplan ist kein bloßes Verzeichnis, sondern ein Gestaltungskonzept, das Maßnahmen zur Erhaltung,