Landessynode
Landessynode bezeichnet in der Evangelischen Kirche eine der höchsten Repräsentations- und Gesetzgebungsorgane einer regionalen Landeskirche in Deutschland. Sie fungiert als parlamentarisches Organ auf Landesebene und trägt die Verantwortung für Grundsatzfragen der Kirchenverfassung, des Haushalts, der Mission sowie der grundlegenden Richtlinien des kirchlichen Lebens.
Zusammensetzung: Die Mitglieder der Landessynode werden in der Regel von den Kirchengemeinden und synodalen Wahlkreisen gewählt.
Aufgaben: Die Landessynode beschließt Verfassungs- und Rechtsgrundlagen der Landeskirche, nimmt den Haushalt in Aussicht und genehmigt
Verhältnis: Die Landessynode arbeitet mit der Kirchenleitung und dem Landeskirchenamt zusammen und ist in ihrer Arbeit
Variationen: Diese Struktur und die Befugnisse unterscheiden sich in Details zwischen den Landeskirchen. Das Grundprinzip bleibt