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Kirchengemeinden

Eine Kirchengemeinde ist in der Regel die lokale Gemeinschaft einer christlichen Kirche in deutschsprachigen Ländern. Sie umfasst in der Regel ein geographisch abgegrenztes Gebiet, eine Kirchen- oder Kapelle als Ort des Gottesdienstes und die pastorale Versorgung der Gläubigen. Je nach Konfession kann die Kirchengemeinde unter einem Pfarrer, Prediger oder Priester stehen und bildet das kleinste organisatorische Gliederungsstück der Kirchengeschichte. In der Praxis dient sie als Ort religiöser Handlungen, Seelsorge, Bildung und sozial-caritativer Aktivitäten.

Die Leitung der Kirchengemeinde erfolgt meist durch eine haupt- oder gemeindebezogene Leitung, ergänzt durch eine Laienvertretung.

Zu den zentralen Aufgaben gehören Gottesdienste, Tauf-, Trau- und Beerdigungsfeiern, Religionsunterricht, Katechese, Kinder- und Jugendarbeit, seelsorgerliche

Der Begriff Kirchengemeinde variiert in der Praxis je nach Konfession und Land. Er wird häufig synonym mit

In
evangelischen
Landeskirchen
ist
oft
ein
Kirchengemeinderat
(oder
Kirchenvorstand)
das
leitende
Gremium.
In
katholischen
Gemeinden
wird
typischerweise
ein
Pfarrgemeinderat
als
Mitbestimmungsgremium
eingerichtet.
Die
Finanzen
stammen
aus
Spenden,
regelmäßigen
Kollekten,
Kirchensteuern
oder
Mitgliedsbeiträgen;
für
Renovierung,
Personal
und
Angebote
wird
der
Haushalt
gemeinsam
geplant.
Begleitung
sowie
caritative
und
soziale
Dienste.
Kirchengemeinden
arbeiten
oft
eng
mit
benachbarten
Gemeinden,
Diözesen
oder
Landeskirchen
zusammen,
und
sie
nehmen
an
regionalen
oder
nationalen
Gremien
der
Kirche
teil.
der
Parochie,
Pfarrei
oder
Gemeinde
gebraucht,
bezeichnet
jedoch
in
jedem
Fall
die
lokal
zuständige,
rechtlich
eigenständige
Einheit
von
Gläubigen
und
ihrer
pastoralen
Struktur.