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Konditionalklausel

Konditionalklausel ist eine vertragliche Klausel, die die Wirkungen eines Vertrags von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig macht. Sie bestimmt, ob, wann oder in welchem Umfang Rechte und Pflichten entstehen, bestehen bleiben oder enden. Juristisch spricht man oft von aufschiebenden (Suspensive) und auflösenden (Resolutive) Bedingungen: Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag oder die Verpflichtung erst wirksam, wenn das zukünftige Ereignis eintritt; bei einer auflösenden Bedingung endet der Vertrag oder seine Wirkungen, sobald das Ereignis eintritt.

Anwendungsbereiche solcher Klauseln finden sich in Handels- und Kaufverträgen, Miet- und Arbeitsverträgen sowie in Finanzierungs- oder

Rechtsfolgen hängen von der Form der Bedingung ab: Bei Eintritt des Ereignisses können Anspruchsgrundlagen entstehen, Leistungsfristen

Siehe auch: Bedingung, aufschiebende Bedingung, auflösende Bedingung.

Investitionsvereinbarungen.
Typische
Anlässe
sind
behördliche
Genehmigungen,
Bonitätsprüfungen,
das
Erreichen
von
Zielsetzungen
oder
das
Auftreten
bestimmter
Marktsituationen.
Ziel
ist
oft
Risikosteuerung,
Planungssicherheit
oder
die
Verbindung
von
Verpflichtungen
mit
einem
externen
Ereignis.
beginnen
oder
bestimmte
Rechtsfolgen
eintreten.
Fehlt
das
Ereignis,
bleiben
oder
verfallen
die
Ansprüche
entsprechend
der
Klausel;
bei
auflösenden
Bedingungen
kann
der
Vertrag
nach
Eintritt
des
Ereignisses
beendet
werden.
Unklare
Formulierungen,
Unsicherheit
über
das
Eintrittsdatum
oder
unbestimmbare
Ereignisse
können
die
Wirksamkeit
oder
Durchsetzbarkeit
einer
Konditionalklausel
gefährden.