Kompostierbarkeit
Kompostierbarkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Materials oder Produkts, unter definierten Umweltbedingungen in organische Verbindungen, Wasser, Kohlendioxid und Biomasse umzuwandeln und am Ende stabilen Kompost zu bilden. Sie setzt voraus, dass der Abbau innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgt und die Rückstände den Qualitätsanforderungen für Kompost entsprechen. Kompostierbar bedeutet daher nicht automatisch biologisch abbaubar unter allen Umständen; bestimmte Stoffe können zwar abgebaut werden, erreichen aber nicht unbedingt die Anforderungen einer Kompostierung.
Standards und Zertifizierungen dienen der Bewertung und Kennzeichnung der Kompostierbarkeit. In Europa sind zentrale Normen EN
Anwendungsbereiche umfassen vor allem Verpackungen, essbare oder essensnahe Behälter, Besteck, Teller, Teebeutel und teilweise landwirtschaftliche Folien.
Hinweis: Kompostierbarkeit ist kein Ersatz für Abfallvermeidung oder Recycling. Falsche Entsorgung kann Recyclingprozesse behindern oder Kontamination