Kaufverträge
Kaufverträge sind Verträge im deutschen Zivilrecht, durch die der Verkäufer dem Käufer gegen Zahlung des Kaufpreises Eigentum an einer Sache verspricht oder dieses Eigentum übereignet. Die Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 433. Ergänzend regeln §§ 929 ff. BGB die Übereignung, und bei Immobilien der notarielle Rahmen gemäß § 311b BGB.
Entstehung und Inhalt: Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Wesentliche Vertragsbestandteile
Pflichten der Parteien: Der Verkäufer ist zur Übergabe der Kaufsache und zur Übereignung des Eigentums verpflichtet;
Besondere Aspekte: Verbraucherverträge im Fernabsatz unterliegen zusätzlich einem Widerrufsrecht (in der Praxis oft 14 Tage). Bei