Katastrophenschutzgesetze
Katastrophenschutzgesetze bezeichnet den Sammelbegriff für Rechtsvorschriften, die den Katastrophenschutz bzw. die Gefahrenabwehr regeln. In Deutschland liegt der Rechtsrahmen überwiegend bei den Ländern, die eigene Gesetze zum Katastrophenschutz erlassen. Ein einheitliches bundesweites Katastrophenschutzgesetz existiert nicht; der Bund unterstützt die Länder jedoch koordinierend und finanziell über zentrale Stellen wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Die Gesetze regeln zentrale Aufgaben, Strukturen und Abläufe im Katastrophenfall. Dazu gehören die Festlegung von Zuständigkeiten,
Typische Inhalte umfassen Risiko- und Gefährdungsanalysen, Gefahrenabwehrpläne, Einsatz- und Führungsstrukturen, Melde- und Kommunikationswege sowie Bestimmungen zur
Der konkretes Rechtsinstrumentarium variiert je nach Bundesland; Bezeichnungen reichen von Katastrophenschutzgesetz über Gesetz über den Katastrophenschutz