Kalenderdauer
Kalenderdauer bezeichnet eine zeitliche Länge, die in Kalendertagen gemessen wird. Sie erstreckt sich von einem festgelegten Startdatum bis zu einem Enddatum, wobei jeder Tag gezählt wird, unabhängig davon, ob es sich um Wochenend- oder gesetzliche Feiertage handelt. Die konkrete Zählweise richtet sich nach dem zugrundeliegenden Gesetz, der Verordnung oder dem Vertrag; üblicherweise beginnt die Zählung am Tag nach dem auslösenden Ereignis und der letzte Tag der Frist wird in die Berechnung mit einbezogen, auch wenn er kein Werktag ist.
Im Gegensatz dazu stehen Werktags- oder Arbeitstagefristen, bei denen Wochenenden und oft auch Feiertage von der
Typische Anwendungsbereiche umfassen vertragliche Verpflichtungen, behördliche Meldungen, Einsendungen von Unterlagen oder Rechtsmittele in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Beispiel: Eine Frist von 10 Kalendertagen beginnt mit dem Tag nach dem Zugang eines Dokuments und endet