Insolvenzanmeldungen
Insolvenzanmeldungen sind die formalen Mitteilungen von Forderungen und damit zusammenhängenden Rechten gegenüber einem eröffneten Insolvenzverfahren. In der Praxis unterscheidet man zwischen dem Insolvenzantrag des Schuldners oder eines Gläubigers (Antrag auf Eröffnung des Verfahrens) und der Anmeldung von Forderungen durch Gläubiger nach Eröffnung des Verfahrens. Häufig ist mit dem Begriff die zweite Bedeutung gemeint: die Anmeldung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht.
Zur Insolvenzanmeldung gehören die genaue Bezeichnung der Forderung, der Betrag, der Grund der Forderung und Nachweise
Die Anmeldung begründet keinen automatischen Anspruch auf Befriedigung; Auszahlungen richten sich nach der vorhandenen Insolvenzmasse und