Insassenschutz
Insassenschutz ist ein Begriff aus dem Deutschen, der wörtlich Schutz der Insassen bedeutet. Er ist kein standardisierter Fachausdruck mit einer einheitlichen Definition, sondern wird in verschiedenen Kontexten verwendet. Am häufigsten begegnet man dem Begriff im Strafvollzug sowie im Zusammenhang mit dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Gebäuden und öffentlichen Räumen.
Im Strafvollzug bezeichnet Insassenschutz Maßnahmen, die die Sicherheit, Würde und Rechtsansprüche der Insassen gewährleisten. Dazu gehören
Im baulichen bzw. zivilen Kontext kann Insassenschutz auch den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Gefahren
Rechtliche Grundlagen unterscheiden sich je nach Anwendungsfeld. Im Strafvollzug dominieren landes- bzw. bundesrechtliche Justizvollzugsgesetze und Verwaltungsvorschriften;
Siehe auch: Sicherheit, Gefahrenprävention, Brandschutz, Justizvollzug.