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Insassenschutz

Insassenschutz ist ein Begriff aus dem Deutschen, der wörtlich Schutz der Insassen bedeutet. Er ist kein standardisierter Fachausdruck mit einer einheitlichen Definition, sondern wird in verschiedenen Kontexten verwendet. Am häufigsten begegnet man dem Begriff im Strafvollzug sowie im Zusammenhang mit dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Gebäuden und öffentlichen Räumen.

Im Strafvollzug bezeichnet Insassenschutz Maßnahmen, die die Sicherheit, Würde und Rechtsansprüche der Insassen gewährleisten. Dazu gehören

Im baulichen bzw. zivilen Kontext kann Insassenschutz auch den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Gefahren

Rechtliche Grundlagen unterscheiden sich je nach Anwendungsfeld. Im Strafvollzug dominieren landes- bzw. bundesrechtliche Justizvollzugsgesetze und Verwaltungsvorschriften;

Siehe auch: Sicherheit, Gefahrenprävention, Brandschutz, Justizvollzug.

Präventions-
und
Interventionsstrategien
gegen
Gewalt
und
Misshandlung,
Maßnahmen
zur
Verhinderung
von
Selbstgefährdung,
Zugang
zu
medizinischer
Versorgung,
Rechtsbeistand
sowie
faire
Haftbedingungen,
transparente
Beschwerdewege
und
regelmäßige
Überprüfungen
von
Haftbedingungen.
betreffen,
etwa
durch
Brandschutz,
sichere
Bau-
und
Instandhaltungsstandards,
barrierefreie
Gestaltung,
sichere
Flucht-
und
Rettungswege
sowie
Schutz
vor
Unfällen
in
gemeinschaftlich
genutzten
Räumen.
im
Bau-
und
Sicherheitsrecht
greifen
Bauordnungen,
Brandschutzvorschriften,
Arbeitsschutz-
bzw.
Verkehrssicherheitsgesetze.