Imageschädigung
Imageschädigung bezeichnet im rechtssprachlichen Sinn die Beeinträchtigung des Ansehens, des Images oder des Persönlichkeitsrechts einer natürlichen oder juristischen Person durch die Verbreitung oder Veröffentlichung von Bildern oder durch rufschädigende Aussagen. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Bildnisrechten sowie mit Rufschädigung verwendet und tritt sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Kontext auf.
Im Bereich des Bildnisschutzes geht es darum, dass Abbildungen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht
Im wirtschaftlichen Umfeld wird Imageschädigung oft als Beeinträchtigung des Marken- oder Unternehmensimages verstanden. Falsche oder rufschädigende
Die konkrete Rechtsfolge und Schadenshöhe richten sich nach dem jeweiligen Rechtsrahmen, dem Grad der Beeinträchtigung, dem