Hochschulzugangswege
Hochschulzugangswege bezeichnet in Deutschland die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, eine Berechtigung zum Studium an Hochschulen zu erlangen. Sie ermöglichen den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen auch für Personen ohne das klassische Abitur. Die konkreten Regelungen variieren je nach Bundesland, so dass es mehrere anerkannte Wege gibt.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird überwiegend durch das Abitur erworben, etwa am Gymnasium oder an Fachgymnasien. Sie
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Fachgebundene HZB) ermöglicht die Zulassung zu bestimmten Fächergruppen oder Studiengängen, abhängig von den landesrechtlichen
Fachhochschulreife (FHR) berechtigt in der Regel zur Aufnahme von Studiengängen an Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences).
Berufliche Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Techniker oder Fachwirtinnen/Fachwirte können in vielen Bundesländern als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden,
Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Bildung gelten separate Anerkennungsverfahren. Oft ist der Besuch eines Studienkollegs
Rechtlich wird der Rahmen durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze und Verordnungen zur Hochschulzugangsberechtigung (HZV) festgelegt; die Regelungen