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Hochschulzugangswege

Hochschulzugangswege bezeichnet in Deutschland die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, eine Berechtigung zum Studium an Hochschulen zu erlangen. Sie ermöglichen den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen auch für Personen ohne das klassische Abitur. Die konkreten Regelungen variieren je nach Bundesland, so dass es mehrere anerkannte Wege gibt.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird überwiegend durch das Abitur erworben, etwa am Gymnasium oder an Fachgymnasien. Sie

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Fachgebundene HZB) ermöglicht die Zulassung zu bestimmten Fächergruppen oder Studiengängen, abhängig von den landesrechtlichen

Fachhochschulreife (FHR) berechtigt in der Regel zur Aufnahme von Studiengängen an Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences).

Berufliche Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Techniker oder Fachwirtinnen/Fachwirte können in vielen Bundesländern als gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden,

Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Bildung gelten separate Anerkennungsverfahren. Oft ist der Besuch eines Studienkollegs

Rechtlich wird der Rahmen durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze und Verordnungen zur Hochschulzugangsberechtigung (HZV) festgelegt; die Regelungen

berechtigt
zum
Studium
aller
Fächer
an
Hochschulen
in
Deutschland.
Vorgaben.
In
einigen
Fällen
kann
sie
auch
eine
Zulassung
zu
bestimmten
Fächern
an
Universitäten
ermöglichen,
wenn
zusätzliche
Qualifikationen
oder
Eignungsverfahren
erfüllt
sind.
oft
in
Verbindung
mit
einschlägiger
Berufserfahrung.
oder
die
Ablegung
von
Vorbereitungskursen
erforderlich,
um
die
deutsche
Hochschulzugangsberechtigung
zu
erlangen.
unterscheiden
sich
zwischen
den
Ländern.