Hinweislich
Hinweislich ist ein deutsches Adverb, das vor allem im formalen Sprachgebrauch vorkommt. Es dient dazu, auf einen Bezug zu einer Quelle, einer Bemerkung oder einem vorangegangenen Umstand hinzuweisen. In der Praxis lässt es sich als Ausdrücke wie „in Bezug auf“, „mit Bezug auf“ oder „in Bezug auf das Vorstehende“ sinngemäß übersetzen, wobei der genaue Sinn vom Kontext abhängt. Es tritt typischerweise in juristischen, behördlichen oder amtlichen Texten auf.
Verwendung erfolgt oft als Einleitungs- oder Verweisphrase in Sätzen wie „Hinweislich der vorliegenden Unterlagen …“ oder „Hinweislich
Sprachliche Einordnung und Stil: Hinweislich stammt vom Substantiv Hinweis (Note, Bezug) und dem Adjektivsuffix -lich ab.
Siehe auch: Bezugnahme, Bezug, hinsichtlich, bezüglich, im Hinblick auf.