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Herkunftsangabe

Herkunftsangabe bezeichnet Informationen über die geografische Herkunft eines Produkts oder seiner Bestandteile. Sie gibt an, wo das Produkt hergestellt, verarbeitet oder verifiziert wurde, und dient der Transparenz für Verbraucher sowie der Authentizität von Waren. Je nach Kontext kann die Angabe den Produktionsort, das Ursprungsland oder eine geographische Herkunft bezeichnen.

In der Europäischen Union ist die Angabe der Herkunft im Lebensmittelrecht geregelt. Im Rechtsrahmen der Verordnung

Formen der Herkunftsangabe reichen von klaren Landes- oder Regionsbezeichnungen (z. B. "Hergestellt in Deutschland" oder "Aus

Herkunftsangabe ist kein Qualitätszeichen per se, kann aber mit Zertifizierungen einhergehen. Kritisch diskutiert wird gelegentlich, ob

über
die
Information
der
Verbraucher
über
Lebensmittel
(EU
1169/2011)
sowie
produktartspezifischer
Regelungen
wird
festgelegt,
wann
Herkunftsinformationen
erforderlich
oder
zulässig
sind.
So
kann
eine
Herkunftsangabe
verpflichtend
sein,
wenn
der
Ursprung
des
Produkts
vom
Ort
der
Abgabe
abweicht
oder
wenn
Verbraucher
durch
den
Hinweis
ein
bestimmtes
Qualitäts-
oder
Sicherheitsversprechen
erwarten.
Marken-
oder
Qualitätszeichen
wie
geographische
Indikationen
(Zum
Beispiel
DOP,
PDO,
PGI)
ergänzen
oder
überschneiden
die
Herkunftsinformation,
ohne
deren
Rechtscharakter
zu
ersetzen.
Italien")
bis
zu
weiter
gefassten
Hinweisen
wie
"aus
der
Region"
oder
"ursprünglich
aus
Frankreich".
Sie
kann
sich
auf
das
Endprodukt
oder
auf
einzelne
Bestandteile
beziehen.
Angaben
ausreichend
eindeutig
und
spezifisch
sind
oder
ob
sie
bloß
marketingorientiert
wirken.
Verbraucher
sollten
daher
die
Präzision
der
Angabe
sowie
ggf.
begleitende
Zertifikate
beachten.