Haushaltsentwurfs
Der Haushaltsentwurf ist die vorbereitende Fassung des Staatshaushalts für das kommende Haushaltsjahr. Er fasst voraussichtliche Einnahmen, geplante Ausgaben, Kreditaufnahmen und finanzpolitische Prioritäten zusammen. Er dient als Grundlage für die spätere Haushaltsverabschiedung auf Gesetzesebene.
Erarbeitung: Vom Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Fachministerien erstellt; dem Kabinett vorgelegt; anschließend dem
Parlamentarische Behandlung: Der Haushaltsausschuss prüft den Entwurf, verhandelt und diskutiert Änderungsanträge; der Entwurf wird in ein
Begriffsabgrenzung: Der Entwurf ist eine nicht rechtsverbindliche Vorlage; erst der Beschluss durch das Parlament setzt Rechtswirkung.
Bedeutung: Der Haushaltsentwurf übersetzt politische Prioritäten in konkrete Zahlen und Programme. Er dient der Transparenz, der