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Handelsbereitschaft

Handelsbereitschaft bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit von Akteuren, Waren oder Dienstleistungen zu handeln oder zu tauschen. Im wirtschaftswissenschaftlichen Kontext umfasst der Begriff sowohl die Willigkeit zur Teilnahme an Handelsbeziehungen als auch die ökonomischen und institutionellen Bedingungen, die einen Handel ermöglichen. Dazu gehören Marktzugang, Rechtsrahmen, Zahlungssysteme, Logistik, Informationsverfügbarkeit und relative Kostensituation.

Sie wird häufig in der Analyse internationaler Handelsbeziehungen verwendet, um zu beurteilen, wie offen ein Markt

In der Praxis lässt sich Handelsbereitschaft durch Politiksignale, Abkommen, bestätigte Verhandlungsbereitschaften oder den Grad des vorhandenen

Begriffsabgrenzung: Handelsbereitschaft ist nicht identisch mit dem tatsächlich gehandelten Volumen oder mit dem normativen Ziel der

für
Im-
und
Exporte
ist
oder
wie
bereit
Regierungen
oder
Wirtschaftsakteure
sind,
Handelsabkommen
zu
unterstützen.
Handelsbereitschaft
wird
von
politischen
Faktoren
(Zölle,
Regulierungen,
Subventionen),
wirtschaftlichen
Faktoren
(Preise,
Kosten,
Wechselkurse)
sowie
institutionellen
Faktoren
(Rechtssicherheit,
Vertragstreue,
Infrastruktur)
beeinflusst.
Marktzugangs
relativ
zu
Referenzmärkten
ausdrücken.
Unternehmen
berücksichtigen
diese
Bereitschaft
bei
Marktstrategien,
Vertriebs-
und
Beschaffungspolitik
sowie
bei
Standortentscheidungen.
Handelsfreiheit;
sie
beschreibt
vielmehr
die
Grundhaltung,
die
Rahmenbedingungen
und
die
Bereitschaft
zur
Aufnahme
von
Handelsbeziehungen.