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Grundrissänderungen

Grundrissänderungen bezeichnet die Veränderung der inneren Raumstruktur eines Gebäudes, etwa das Verschieben, Entfernen oder Neueinbauen von Wänden, das Ändern von Türöffnungen, Durchgängen oder Raumgrößen. Ziel solcher Änderungen ist oft eine effizientere Raumnutzung, die Anpassung an neue Nutzungsformen oder eine bessere Barrierefreiheit. Grundsätzlich dienen Grundrissänderungen dem Zweck, vorhandene Flächen nutzungsorientiert zu gestalten, ohne das äußere Erscheinungsbild grundlegend zu verändern.

Der rechtliche Rahmen in Deutschland hängt von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer ab. Größere Grundrissänderungen, die

Der Planungsprozess umfasst typischerweise die Zusammenarbeit von Architektinnen bzw. Architekten und gegebenenfalls Tragwerksplanerinnen bzw. Tragwerksplanern, Brandschutzsachverständigen

Auswirkungen von Grundrissänderungen reichen von veränderten Raumqualitäten, Beleuchtung und Belüftung über Kosten und Bauzeit bis hin

Tragwerk,
Außenmaße,
Erschließung
oder
die
Nutzung
beeinflussen,
bedürfen
in
der
Regel
einer
Baugenehmigung.
Änderungen
am
reinen
Innenausbau
können
je
nach
Bauordnung
genehmigungsfrei,
anzeigepflichtig
oder
trotzdem
genehmigungspflichtig
sein.
Nutzungsänderungen
(z.
B.
eine
Umnutzung
eines
Raums
von
Lager-
zu
Wohnzwecken)
führen
oft
zu
zusätzlichen
Genehmigungs-
oder
Meldepflichten.
Bei
denkmalgeschützten
Gebäuden
gelten
besondere
Anforderungen.
sowie
Energieberatern.
Notwendig
sind
Entwurfspläne,
statische
Nachweise,
Brandschutz-
und
Schallschutzkonzepte
sowie
Energieeffizienzberechnungen.
Die
Unterlagen
werden
bei
der
örtlichen
Bauaufsichtsbehörde
eingereicht;
nach
Prüfung
folgt
gegebenenfalls
eine
Genehmigung.
Während
der
Ausführung
ist
Bauüberwachung
vorgesehen,
und
nach
Fertigstellung
erfolgt
eine
behördliche
Abnahme.
zu
Nachbarrechten
und
Sicherheitsaspekten
wie
Fluchtwegen
und
Barrierefreiheit.
In
sensiblen
Fällen
sollten
auch
denkmalpflegerische
oder
städtebauliche
Anforderungen
berücksichtigt
werden.