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Fluchtwegen

Fluchtwegen bezeichnet in Gebäuden die Wege, Türen und Treppen, die im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Evakuation ermöglichen. Sie führen von Aufenthaltsbereichen zu einem sicheren Ort außerhalb des Gebäudes oder zu einem geschützten Bereich innerhalb desselben Brandabschnitts. Fluchtwege umfassen in der Regel Flure, Treppenhäuser, Rettungswegtüren und Außenwege und müssen eindeutig gekennzeichnet sowie frei von Hindernissen gehalten werden.

Die Kennzeichnung, Beleuchtung und Ausstattung von Fluchtwegen sind zentrale Bestandteile der Sicherheitstechnik. Flucht- und Rettungszeichen weisen

Anforderungen an Fluchtwege richten sich nach der Gebäudennutzung, der Bauart und der Nutzerzahl. Die Breite und

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln Bauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung sowie regionale Brandschutzvorschriften die Anforderungen an Fluchtwege. Betreiber

den
Weg,
in
der
Regel
mit
grünem
Hintergrund
und
einem
weißen
Piktogramm
eines
laufenden
Menschen;
zusätzlich
sind
Wegweisungen
mit
Pfeilen
üblich.
Notbeleuchtung
sorgt
dafür,
dass
der
Fluchtweg
auch
bei
Stromausfall
sichtbar
bleibt.
Türen
in
Fluchtwegen
sollen
leicht
zu
öffnen
sein,
in
die
Richtung
des
Fluchtwegs
aufschwingen
und
mit
geeigneten
Öffnungsmechanismen
versehen
sein.
Belastbarkeit
der
Wege,
die
maximale
Fluchtstrecke,
sowie
Brandschutz-
und
Rauchschutzaspekte
sind
zu
berücksichtigen.
Barrierefreiheit
wird
zunehmend
stärker
berücksichtigt,
um
auch
Personen
mit
Mobilitätseinschränkungen
eine
sichere
Evakuation
zu
ermöglichen.
Türen
und
Bauteile
müssen
brandschutztechnisch
geschützt
sein
und
regelmäßig
gewartet
werden.
sind
verpflichtet,
Fluchtwege
freizuhalten,
regelmäßig
zu
überprüfen
und
Evakuierungsübungen
durchzuführen.