Grunddienstbarkeits
Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das das Eigentum an einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks belastet. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks bestimmte Nutzungen dulden oder bestimmte Handlungen gestatten. Typische Beispiele sind ein Wegerecht, ein Leitungs- oder Durchleitungsrecht oder das Recht zur Wasserentnahme. Ziel ist es, Nutzungs- oder Versorgungsrechte über ein Grundstück hinweg sicherzustellen, ohne den Eigentümer des belasteten Grundstücks vollständig zu entmündigen.
Grunddienstbarkeiten sind Lasten, die mit dem Grundstück verbunden bleiben. Sie gehen bei einem Eigentumswechsel auf Rechtsnachfolger
Entstehen können Grunddienstbarkeiten durch Vertrag zwischen den Eigentümern, durch letztwillige Verfügung oder durch gesetzliche Regelungen. Sie