Gläubigerpfändung
Gläubigerpfändung bezeichnet ein Vollstreckungsverfahren, mit dem ein Gläubiger eine fällige Forderung durch Eingriffe in das Vermögen des Schuldners durchsetzt. Sie gehört zur Zwangsvollstreckung und setzt grundsätzlich einen Vollstreckungstitel voraus, zum Beispiel ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine gerichtliche Anordnung. Um die Pfändung durchzuführen, beantragt der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; dieser Beschluss wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher ausgeführt.
Typische Formen der Gläubigerpfändung sind die Lohn- bzw. Gehaltspfändung, die Kontopfändung und die Forderungspfändung (Pfändung von
Der Schuldner hat Pflichten und kann sich gegen eine Pfändung zur Wehr setzen, zum Beispiel durch Einsprüche