Gesetzestitel
Gesetzestitel bezeichnet die amtliche Bezeichnung eines Gesetzes oder einer Verordnung. Er dient der eindeutigen Identifikation und dem Zitieren in Rechtsnormen, Kommentaren, Verwaltungsvorschriften und offiziellen Verlautbarungen. Der Titel steht üblicherweise am Anfang des Gesetzestextes und wird auch im Bundesgesetzblatt bzw. in offiziellen Datenbanken geführt.
In der Praxis wird oft zwischen Langtitel und Kurztitel unterschieden. Der Langtitel ist eine längere, beschreibende
Der Gesetzestitel kann im Lauf der Zeit Änderungen erfahren, etwa durch Änderungs- oder Ergänzungsgesetze. Änderungen betreffen
Unterscheiden lässt sich der Gesetzestitel auch nach Jurisdiktion: In Deutschland tragen Bundes- und Landesgesetze eigene Titel,