Gesellschaftergremien
Gesellschaftergremien bezeichnen die Organe, Ausschüsse oder Beiräte eines Unternehmens, die von den Anteilseignern getragen oder durch sie eingesetzt werden. Sie bündeln die Eigentümerinteressen, setzen Zielrichtungen fest, genehmigen zentrale Beschlüsse und überwachen die Leitung des Unternehmens. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Rechtsform, der Satzung und der Unternehmensgröße ab.
In Aktiengesellschaften (AG) sind die wichtigsten Gesellschaftergremien das Hauptversammlung und der Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung ist das
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) lautet das zentrale Gremium in der Regel die Gesellschafterversammlung. Sie
Aufgaben der Gesellschaftergremien umfassen die Festlegung der Unternehmensstrategie, die Überwachung der Geschäftsführung, die Genehmigung von Jahresabschluss