Geschäftszwecke
Der Begriff Geschäftszwecke bezeichnet die in der Satzung eines Unternehmens festgelegten Zwecke, Tätigkeiten und Geschäftsfelder, die das Unternehmen rechtlich ausüben darf. Er bestimmt den zulässigen Umfang des Handelns und bildet die Grundlage für die Vertretungsmacht der Geschäftsführer sowie für vertragliche Rechtsbeziehungen.
In Deutschland sind Geschäftszwecke rechtlich verankert, meist als Gegenstand des Unternehmens oder Unternehmenszweck in der Satzung
Geschäftszwecke können allgemein oder eng gefasst sein. Ein weiter, flexibler Zweck erlaubt neue Geschäftsfelder leichter zu
Beispiele für Geschäftszwecke sind der Betrieb eines Handelsunternehmens im Bereich Maschinenbau, die IT-Beratung mit Softwareentwicklung oder