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Geräuschvorgaben

Geräuschvorgaben bezeichnen festgelegte Anforderungen an Geräuschemissionen oder an die Schallqualität einer Anlage, eines Produkts oder einer Umgebung. Sie definieren zulässige Pegel, Messbedingungen und gegebenenfalls Zielwerte, die während der Entwicklung und im Betrieb eingehalten werden müssen. Geräuschvorgaben können Emissionsgrenzwerte betreffen, also maximale Schalldruckpegel oder Schallleistungspegel, oder auch planerische Zielwerte für eine bestimmte Umgebung.

Anwendungsbereiche sind vielfältig: In der Produktentwicklung und im Regulierungskontext, in der Bau- und Umweltplanung sowie im

Rechtlich und normativ wird der Begriff durch verschiedene Regelwerke ergänzt. In Deutschland spielen Regelungen wie TA

Umsetzung: Im Produktdesign zielt man auf leisere Motoren, vibrationsarme Antriebe, schallhemmende Gehäuse, Schalldämpfer oder Gehäuseentkopplungen. In

Bedeutung: Geräuschvorgaben beeinflussen Marktfähigkeit, Rechtskonformität und Gesundheitsschutz. Herausforderungen ergeben sich durch unterschiedliche Umgebungsbedingungen, Messbedingungen und wirtschaftliche

Arbeits-
und
Gesundheitsschutz.
Je
nach
Kontext
dienen
Geräuschvorgaben
dazu,
Lärmpegel
zu
begrenzen,
akustische
Auswirkungen
zu
mindern
und
den
Komfort
oder
die
Sicherheit
zu
erhöhen.
Lärm
sowie
einschlägige
DIN-
und
EN-Normen
eine
Rolle,
während
auf
EU-Ebene
Richtlinien
zur
Geräusch
emission
von
Maschinen
bzw.
Produkten
relevant
sein
können.
Die
Einhaltung
wird
üblicherweise
durch
Messungen
nach
standardisierten
Verfahren
nachgewiesen,
etwa
in
akkreditierten
Prüflaboren
und
gemäß
anerkannten
Normen
zur
Bestimmung
von
Schallleistung
(Lw)
oder
Schalldruckpegel
(Lp).
Gebäuden
gilt
es,
Bau-
und
Baustoffwahl
so
zu
treffen,
dass
Innenräume
bestimmte
Schalldämmwerte
einhalten.
In
der
Umweltplanung
werden
Lärmschutzmaßnahmen
entlang
von
Verkehrsrouten
oder
Industrieflächen
vorgesehen.
Abwägungen.