Genossenschaftsertrag
Genossenschaftsertrag bezeichnet im Genossenschaftswesen den Jahresüberschuss einer Genossenschaft, der nach Abzug von Kosten, Zinsen, Steuern und der Bildung gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rücklagen übrig bleibt. Dieser Überschuss bildet die finanzielle Grundlage für Verteilungen an die Genossenschaftsmitglieder bzw. für interne Rücklagen.
Die konkrete Behandlung des Genossenschaftsertrags richtet sich nach dem Genossenschaftsgesetz des jeweiligen Landes sowie der Satzung
Verwendungsmöglichkeiten: Üblicherweise wird ein Teil des Genossenschaftsertrags als Rückvergütung an die Mitglieder gewährt, oft in Abhängigkeit
Bedeutung: Der Genossenschaftsertrag dient der finanziellen Stabilität der Genossenschaft und der Bindung der Mitglieder, da Überschüsse
Buchführung: In der Jahresabschlusserstellung wird der Genossenschaftsertrag als Teil des Jahresüberschusses ausgewiesen und anschließend gemäß Satzung