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Genossenschaftsertrag

Genossenschaftsertrag bezeichnet im Genossenschaftswesen den Jahresüberschuss einer Genossenschaft, der nach Abzug von Kosten, Zinsen, Steuern und der Bildung gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rücklagen übrig bleibt. Dieser Überschuss bildet die finanzielle Grundlage für Verteilungen an die Genossenschaftsmitglieder bzw. für interne Rücklagen.

Die konkrete Behandlung des Genossenschaftsertrags richtet sich nach dem Genossenschaftsgesetz des jeweiligen Landes sowie der Satzung

Verwendungsmöglichkeiten: Üblicherweise wird ein Teil des Genossenschaftsertrags als Rückvergütung an die Mitglieder gewährt, oft in Abhängigkeit

Bedeutung: Der Genossenschaftsertrag dient der finanziellen Stabilität der Genossenschaft und der Bindung der Mitglieder, da Überschüsse

Buchführung: In der Jahresabschlusserstellung wird der Genossenschaftsertrag als Teil des Jahresüberschusses ausgewiesen und anschließend gemäß Satzung

der
Genossenschaft.
In
Deutschland
erfolgt
die
Verteilung
nach
Beschluss
der
Generalversammlung;
in
Österreich
und
der
Schweiz
gelten
entsprechend
die
jeweiligen
Genossenschaftsgesetze.
Die
Rechtsordnung
regelt
zudem,
welche
Anteile
des
Ertrags
welcher
Verwendung
zugeführt
werden
dürfen.
vom
Umsatz
oder
Verbrauch
der
einzelnen
Mitglieder.
Der
verbleibende
Betrag
fließt
in
Rücklagen
oder
wird
für
Investitionen,
Modernisierung
oder
Wachstum
der
Genossenschaft
verwendet.
Die
genaue
Aufteilung
hängt
von
der
Satzung
und
dem
Beschluss
der
Generalversammlung
ab.
teilweise
an
die
Mitglieder
zurückfließen
können.
Er
unterscheidet
sich
von
Dividenden
einer
Aktiengesellschaft,
da
die
Rückvergütungen
stärker
am
Genossenschaftsprinzip
der
Mitgliedschaft
ausgerichtet
sind.
verwendet,
sei
es
zur
Ausschüttung,
Rücklagenbildung
oder
Reinvestition.