Genocidekonventionen
Die Genocidekonventionen, offiziell die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, ist ein internationales Abkommen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 verabschiedet wurde und am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Das Abkommen definiert Völkermord als Straftat und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Der Text definiert Völkermord als Handlungen, die mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische
Das Abkommen schafft kein eigenes internationales Strafgericht; die Verfolgung erfolgt in erster Linie durch nationale Rechtsordnungen,
Der Vertrag ist weitgehend verbreitet und gilt als grundlegendes Instrument gegen Völkermord. Kritisch wird oft die