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Genehmigungspflichtige

Genehmigungspflichtige ist ein in der deutschen Verwaltungs- und Rechts sprache verwendeter Begriff. Er beschreibt eine Tätigkeit, eine Anlage oder eine Handlungsform, für die vor ihrer Inbetriebnahme oder Ausübung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Fehlt eine solche Genehmigung, ist die Tätigkeit grundsätzlich unzulässig oder rechtswidrig. Der Begriff dient dazu, zwischen Vorhaben zu unterscheiden, die einer behördlichen Prüfung und Zulassung bedürfen, und solchen, die genehmigungsfrei oder lediglich meldepflichtig sind.

Rechtlich hängt die Genehmigungspflicht von einschlägigen Gesetzen sowie von Größen- oder Emissionsmerkmalen ab. In Deutschland finden

Der Genehmigungsprozess umfasst in der Regel die Einreichung eines Antrags oder einer Meldung bei der zuständigen

sich
zentrale
Regelungen
im
Bau-,
Umwelt-
und
Immissionsschutzrecht.
Beispiele
sind
Anlagen
im
Sinne
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG),
bei
denen
Betrieb
und
Emissionen
geprüft
werden,
oder
Bauvorhaben,
die
einer
Baugenehmigung
bedürfen.
Oft
spielen
Kriterien
wie
Kapazität,
Emissionshöhe,
Gefährdungspotenzial
oder
der
räumliche
Einfluss
einer
Maßnahme
eine
Rolle.
Je
nach
Rechtsgebiet
können
zusätzlich
Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Genehmigungspflichten
im
Wasser-
oder
Abfallrecht
sowie
Anforderungen
an
Sicherheit
und
Arbeitsschutz
hinzukommen.
Behörde,
fachliche
Prüfung
auf
Rechtskonformität,
gegebenenfalls
Beteiligung
der
Öffentlichkeit,
sowie
die
Festsetzung
von
Auflagen,
Prüfkriterien
und
Monitoring-Vorgaben.
Die
Genehmigung
wird
in
der
Regel
zeitlich
befristet
erteilt
und
kann
nachträglich
geändert,
erweitert
oder
widerrufen
werden.
Verstöße
gegen
genehmigungspflichtige
Vorgaben
können
Bußgelder,
Stilllegungen
oder
strafrechtliche
Folgen
nach
sich
ziehen.