Gefahrenabwendung
Gefahrenabwendung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zur Abwendung, Abschwächung oder Verhütung akuter Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Umwelt. Ziel ist es, die Gefahr zu beseitigen oder ihre Folgen zu mildern, bevor sie Schaden verursacht. In der Praxis fällt darunter präventive Planungen ebenso wie unmittelbare Eingriffe im Ereignisfall. Rechtsgrundlage ist das Gefahrenabwehrrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz, das Aufgaben der Behörden regelt.
Zu den zuständigen Akteuren gehören Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, technisches Hilfswerk, Rettungsdienste sowie spezialisierte Behörden. Die konkrete
Maßnahmenbereiche umfassen Risikobewertung, Warnung und Information; bauliche und technische Schutzmaßnahmen wie Brandschutz, Hochwasserschutz; organisatorische Maßnahmen wie
Unterscheidung: Gefahrenabwendung wird oft synonym mit Gefahrenabwehr verwendet; der Begriff betont den aktiven Abwendungsprozess, während Gefahrenabwehr