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Gefahrenabwendung

Gefahrenabwendung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zur Abwendung, Abschwächung oder Verhütung akuter Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Umwelt. Ziel ist es, die Gefahr zu beseitigen oder ihre Folgen zu mildern, bevor sie Schaden verursacht. In der Praxis fällt darunter präventive Planungen ebenso wie unmittelbare Eingriffe im Ereignisfall. Rechtsgrundlage ist das Gefahrenabwehrrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz, das Aufgaben der Behörden regelt.

Zu den zuständigen Akteuren gehören Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, technisches Hilfswerk, Rettungsdienste sowie spezialisierte Behörden. Die konkrete

Maßnahmenbereiche umfassen Risikobewertung, Warnung und Information; bauliche und technische Schutzmaßnahmen wie Brandschutz, Hochwasserschutz; organisatorische Maßnahmen wie

Unterscheidung: Gefahrenabwendung wird oft synonym mit Gefahrenabwehr verwendet; der Begriff betont den aktiven Abwendungsprozess, während Gefahrenabwehr

Rechtsgrundlage
variiert
je
nach
Land
bzw.
Bundesland.
Typische
Aufgaben
umfassen
Risikobewertung,
Alarmierung,
Einsatzplanung,
Prävention,
Gefahrenverhütung,
sowie
Maßnahmen
im
Einsatz
wie
Evakuierung,
Absperrungen,
technische
Gefahrenbeseitigung
und
medizinische
Versorgung.
Einsatz-
und
Krisenkommunikation;
operative
Eingriffe
zur
Gefahrenbeseitigung;
Wiederherstellung
und
Nachsorge.
Abwägung
von
Ressourcen,
Kooperationen
und
Kommunikationsprozesse
sind
integraler
Bestandteil.
zusätzlich
Reaktion,
Schadensbegrenzung
und
Wiederherstellung
umfasst.