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Gefährdung

Gefährdung bezeichnet in der Sicherheits- und Unfallverhütungsliteratur den potenziellen Ursprung von Schaden: eine Situation, ein Zustand, eine Substanz oder ein Verhalten, die bei einer Exposition zu gesundheitlichen oder materiellen Schäden führen könnte. Eine Gefährdung existiert unabhängig davon, ob gerade jemand davon betroffen ist; sie wird erst durch Exposition realisiert.

Im Unterschied zu Gefährdung ist Schaden der eingetretene oder zu erwartende Schaden; Risiko ist das Verhältnis

Typische Gefährdungen umfassen physikalische, chemische, biologische, ergonomische und psychische Belastungen sowie Aspekte der Unfallgefahr (z. B.

Relevante Normen und Rechtsgrundlagen finden sich im deutschen Arbeitsrecht (ArbSchG) sowie in Normen wie ISO 12100

der
Wahrscheinlichkeit
eines
Schadenseintritts
zu
seiner
Schwere
bei
gegebener
Gefährdung
und
Exposition.
In
der
Praxis
wird
im
Rahmen
einer
Gefährdungsbeurteilung
systematisch
nach
Gefährdungen
gesucht,
deren
Ursachen
und
Schutzbedarf
analysiert
und
Maßnahmen
zur
Risikominderung
festgelegt.
maschinelle
Gefährdung,
Arbeiten
in
der
Höhe).
Die
Bewertung
berücksichtigt
Art
der
Gefahr,
Expositionsdauer,
Intensität
und
individuelle
Empfindlichkeit.
Schutzmaßnahmen
reichen
von
technischen
Lösungen
(Absicherung,
Absaugung,
Schutzvorrichtungen)
über
organisatorische
Maßnahmen
(Arbeitsablaufgestaltung,
Schulung)
bis
hin
zu
persönlicher
Schutzausrüstung.
zur
Gefährdungsanalyse
und
Risikobewertung.
Ziel
ist
es,
Gefährdungen
zu
erkennen
und
die
Bedingungen
so
zu
gestalten,
dass
Risiken
auf
ein
tolerierbares
Maß
reduziert
werden.