Gebührensatz
Der Gebührensatz bezeichnet im Verwaltungs- und Rechtswesen den festgelegten Tarif, nach dem Gebühren für behördliche oder öffentliche Dienstleistungen berechnet werden. Er gibt an, wie viel eine Dienstleistung kostet, typischerweise als Betrag pro Einheit (z. B. pro Vorgang, pro Seite) oder als Pauschale. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Gebührensatz multipliziert mit dem Umfang der Leistung. Oft enthalten Gebühren Staffelungen, Mindestbeträge oder Höchstgrenzen und unterscheiden sich nach Behörde, Zweck der Leistung und ggf. dem Einkommen oder der Leistungsfähigkeit des Nutzers.
Rechtliche Grundlage ist regelmäßig eine Gebührenordnung, eine Gebührenverordnung oder eine Satzung der zuständigen Behörde. Diese legen
Anwendungsbereiche finden sich in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, etwa bei An- und Ummeldungen, Beglaubigungen, Auskünften,
Ziel des Gebührensatzes ist Kostendeckung, Transparenz und gerechte Kostenverteilung. Gebühren können auch politisch diskutiert werden, insbesondere