Gastarbeiterprogramm
Gastarbeiterprogramm bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch staatlich organisierte, zeitlich befristete Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg, die vor allem dem Abbau von Arbeitskräftemangel diente. Der Begriff „Gastarbeiter“ bedeutet wörtlich „Gastarbeiter“. Nach dem Wirtschaftswunder wuchs der Bedarf an Arbeitskräften in Industrie, Bau und Dienstleistungen. Zwischen 1955 und 1973 wurden bilaterale Anwerbeabkommen mit mehreren Ländern geschlossen, beginnend mit Italien (1955), gefolgt von der Türkei (1961), Griechenland (1964) und Jugoslawien (1968).
Die Verträge ermöglichten relativ zeitlich befristete Arbeitsaufnahme, häufig zunächst für zwei bis drei Jahre, mit der
Mit der Ölkrise 1973 endete die offizielle Anwerbung, doch viele Gastarbeiter blieben, ließen sich dauerhaft nieder
Das Gastarbeiterprogramm wird als prägende Episode der Nachkriegs- und europäischen Migrationsgeschichte gesehen und dient als Grundlage