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Gastarbeiterprogramm

Gastarbeiterprogramm bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch staatlich organisierte, zeitlich befristete Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg, die vor allem dem Abbau von Arbeitskräftemangel diente. Der Begriff „Gastarbeiter“ bedeutet wörtlich „Gastarbeiter“. Nach dem Wirtschaftswunder wuchs der Bedarf an Arbeitskräften in Industrie, Bau und Dienstleistungen. Zwischen 1955 und 1973 wurden bilaterale Anwerbeabkommen mit mehreren Ländern geschlossen, beginnend mit Italien (1955), gefolgt von der Türkei (1961), Griechenland (1964) und Jugoslawien (1968).

Die Verträge ermöglichten relativ zeitlich befristete Arbeitsaufnahme, häufig zunächst für zwei bis drei Jahre, mit der

Mit der Ölkrise 1973 endete die offizielle Anwerbung, doch viele Gastarbeiter blieben, ließen sich dauerhaft nieder

Das Gastarbeiterprogramm wird als prägende Episode der Nachkriegs- und europäischen Migrationsgeschichte gesehen und dient als Grundlage

Möglichkeit
zur
Verlängerung.
In
vielen
Fällen
konnten
später
Familienangehörige
nachziehen.
Die
Gastarbeiter
leisteten
einen
bedeutenden
Beitrag
zur
deutschen
Wirtschaft,
brachten
unterschiedliche
Kulturen
mit
und
bildeten
eigene
Gemeinschaften.
Dennoch
standen
sie
vor
Herausforderungen
wie
Diskriminierung,
kultureller
Anpassung,
begrenzter
politischer
Mitsprache
und
teils
unzureichender
Integration
in
Bildung,
Wohnen
und
Sozialversicherung.
oder
holten
Familien
nach.
Die
langfristigen
demografischen
Folgen
prägen
bis
heute
Arbeitsmarkt,
Integrationspolitik
und
Bürgerrechte
in
Deutschland.
In
der
öffentlichen
Diskussion
wird
der
Begriff
„Gastarbeiter“
heute
häufig
durch
neutralere
Formulierungen
wie
„Migrantinnen
und
Migranten“
oder
„Personen
mit
Migrationshintergrund“
ersetzt;
die
Einbürgerungslage
wurde
in
den
späten
1990er-
und
frühen
2000er-Jahren
schrittweise
angepasst,
um
den
Zugang
zur
Staatsangehörigkeit
zu
erleichtern.
für
Debatten
über
Integration,
Arbeitsmigration
und
nationale
Identität.