Garantiezeitraum
Der Begriff Garantiezeitraum bezeichnet die vom Garantiegeber festgelegte Laufzeit, während der ein Produkt oder eine Dienstleistung bei Fehlern durch eine Garantie geschützt ist. Er ist typischerweise freiwillig und ergänzt die gesetzliche Mängelhaftung, die dem Käufer ohnehin zusteht. In vielen Rechtsordnungen gilt gleichzeitig eine gesetzliche Gewährleistungsfrist, die beim Kauf von Verbrauchsgütern in der EU grundsätzlich zwei Jahre beträgt; diese Frist ist unabhängig von einer etwaigen Garantie und regelt Ansprüche wie Nacherfüllung, Reparatur oder Austausch.
Der Garantiezeitraum wird durch den Garantievertrag oder die Garantiebedingungen festgelegt. Dort stehen Dauer, Leistungsumfang, Voraussetzungen (z.
Beginn der Garantie ist meist der Liefer- oder Kaufzeitpunkt; bei einigen Garantien beginnt sie nach Registrierung
Um Forderungen während des Garantiezeitraums geltend zu machen, wendet man sich an den Garantiegeber (Hersteller oder
Zusammenfassend ist der Garantiezeitraum eine vom Garantiegeber bestimmte Frist, in der Defekte durch Garantie abgedeckt sind,