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Fällungen

Fällungen bezeichnet das planmäßige Niederlegen von Bäumen in Wäldern, Parks oder Grünflächen. In der Forstwirtschaft dienen sie der Holznutzung, der Regulierung von Beständen und der Verkehrssicherung. In städtischen Bereichen fallen Bäume aus Sicherheitsgründen, aus Baumpflege oder Platzbedarf für Bau- oder Grünflächen. Fällungen erfolgen meist durch spezialisierte Baumpflege- oder Forstbetriebe und können umwelt- bzw. naturschutzrechtlich begleitet sein.

Der Ablauf einer Fällung beginnt mit der Gefahren- und Standortbeurteilung, der Bestimmung der Fallrichtung und der

Fällungen unterliegen rechtlichen Vorgaben. In Deutschland regeln Forst- und Naturschutzgesetze, Baumschutzverordnungen und Genehmigungspflichten den Eingriff in

Ökologische Auswirkungen sind abhängig von der Vorgehensweise. Kahlschläge können Lebensräume beeinträchtigen, während selektive Fällungen oder Waldumbauten

Absicherung
der
Arbeitsstelle.
Anschließend
erfolgt
der
eigentliche
Schnitt
durch
ausgebildete
Fachkräfte,
oft
mit
Motorsägen,
Seilsicherung
und
Arbeitsbühnen.
Je
nach
Baumart,
Standort
und
Zielsetzung
werden
einzelne
Stämme
entnommen
oder
der
Baum
in
Abschnitten
gefällt.
Ziel
ist
ein
kontrollierter
Fall
ohne
Beschädigung
umliegender
Bäume
und
Infrastruktur.
Wälder
und
städtische
Grünflächen.
Öffentliche
Flächen
verlangen
in
der
Regel
eine
behördliche
Erlaubnis,
und
Unfälle
sind
meldepflichtig.
Fachbetriebe
arbeiten
nach
einschlägigen
Sicherheitsstandards
und
machen
Betriebsanweisungen.
zur
Biodiversität
beitragen.
Nach
der
Fällung
ist
oft
Wiederaufforstung
oder
Neupflanzung
vorgesehen,
um
Bodenstabilität,
Klimaschutz
und
langfristige
Holznutzung
sicherzustellen.