Freistellungsaufträge
Freistellungsaufträge sind Anweisungen an Banken und andere Finanzdienstleister in Deutschland, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von der Abführung der Kapitalertragsteuer freizustellen. Ziel ist es, die steuerliche Belastung von Zinserträgen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags zu reduzieren.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro pro Kalenderjahr für ledige Personen und 1.602 Euro für verheiratete oder
Der Freistellungsauftrag kann von natürlichen Personen erteilt werden; er gilt auch für Minderjährige, sofern ein gesetzlicher
Bei Kapitalerträgen, die den freigestellten Betrag überschreiten, wird die Kapitalertragsteuer auf den darüber liegenden Anteil einbehalten.
Der Auftrag gilt ausschließlich für inländische Banken und Kapitalerträge aus deutschen Quellen. Er wirkt als Vorabfreistellung,