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Flutgefährdungsrichtlinie

Flutgefährdung beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass in einem festgelegten Gebiet Überflutungen auftreten. Sie umfasst Potenziale für die Höhe und Dauer der Überflutung sowie die damit verbundenen Fließgeschwindigkeiten. Die Gefährdung ergibt sich aus hydrologischen Prozessen wie Regen, Schneeschmelze oder Sturmfluten und aus räumlichen Gegebenheiten wie Topografie, Bodennutzung und Entwässerung.

Zur Bewertung werden historische Hochwasser, Messdaten (Pegelstände, Niederschläge) sowie hydrologische und hydraulische Modelle genutzt. Aus diesen

Flutgefährdung ist eine Hazard-Komponente des Risikos. Risiko ergibt sich aus Gefährdung, Exposition und Verwundbarkeit; die Gefährdung

Maßnahmen zur Reduktion der Folgen umfassen technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Uferverbauungen und Retentionsflächen sowie nicht-technische Ansätze

Flutgefährdung wird regelmäßig aktualisiert, um neue Daten, Planungsszenarien und Klimaprognosen zu berücksichtigen.

Informationen
entstehen
Gefährdungskarten
und
Rückkehrzeiträume
(z.
B.
100-Jahres-Flut),
die
Gebiete
mit
bestimmten
Überschwemmungstiefen
ausweisen.
allein
beschreibt
nicht,
wie
schädlich
ein
Ereignis
letztlich
wäre.
Klimaänderungen,
Landnutzung
und
Wasserbaumaßnahmen
können
die
Gefährdung
regional
erhöhen
oder
verschieben.
wie
Frühwarnsysteme,
Raumordnung,
natürliche
Überschwemmungsräume
und
Renaturierung
von
Flussauen,
um
Wasser
zwischenzuspeichern.