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Uferverbauungen

Uferverbauungen bezeichnet bauliche und biotechnische Maßnahmen zur Sicherung von Uferlinien an Gewässern vor Erosion, Unterspülung und Hochwasser. Sie dienen dem Schutz von Infrastruktur, Siedlungen und Verkehrswegen, der Stabilisierung des Gewässerbetts sowie der Erhaltung natürlicher Lebensräume am Ufer.

Man unterscheidet grob zwischen harten Uferverbauungen und weicheren, biotechnischen oder ökologischen Ansätzen. Harte Systeme umfassen Spundwände,

Die Planung berücksichtigt hydrodynamische Belastungen, Erosions- und Unterspülungsrisiken, Sedimenttransport, Bodeneigenschaften, Grundwasser sowie ökologische Aspekte wie Fischhabitat

Regulatorisch fallen Uferverbauungen in den Zuständigkeitsbereich von Wasserbehörden. In Deutschland erfolgen in der Regel wasserrechtliche Genehmigungen,

Uferverbauungen sind somit ein wichtiger Baustein der Hochwasservorsorge, der gleichzeitig ökologische Anforderungen berücksichtigen kann, indem harte

Ufer-
oder
Bettmauern,
Gabionen
(Körbe
aus
Drahtgitter
mit
Steinen)
sowie
Steinschüttungen
und
Beton-
bzw.
Stahlverbauungen.
Weiche
bzw.
biotechnische
Maßnahmen
setzen
auf
Vegetation,
Wurzelwerk,
Geotextilien,
Holzbauteile
und
natürliche
Bodenstabilisierung;
sie
werden
oft
mit
technischen
Komponenten
kombiniert,
um
Schutz
und
Lebensraum
zu
verbinden.
und
Artenvielfalt.
Ziel
ist
eine
langlebige,
wartungsfreundliche
Struktur
mit
geringem
Umweltimpact.
Auswahl
und
Kombination
der
Bauteile
richten
sich
nach
Gewässertyp,
Wasserstand,
Hochwasserrisiko
und
planungsrechtlichen
Vorgaben.
Planfeststellungen
oder
Umweltverträglichkeitsprüfungen;
naturschutzrechtliche
Belange
müssen
berücksichtigt
werden.
Wartung
und
Instandhaltung
umfassen
regelmäßige
Inspektionen,
Reinigung,
Wiederherstellung
von
Verschleißschäden
sowie
Anpassungen
an
veränderte
Hochwasserszenarien.
Schutzmaßnahmen
mit
naturnahen
Ansätzen
kombiniert
werden.