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Fanggebieten

Fanggebieten bezeichnet in der Fischereiwirtschaft geografisch abgegrenzte Bereiche, in denen das Fischen oder andere Fangaktivitäten reguliert, eingeschränkt oder ganz verboten sind. Der Begriff wird überwiegend im deutschsprachigen Raum verwendet und kann je nach Rechtsordnung unterschiedliche Formen annehmen, etwa festgelegte Fangzonen, Schutzzonen oder saisonale Sperrgebiete.

Zweck dieser Gebiete ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände, der Schutz sensibler Lebensräume sowie die Vermeidung

Rechtlich werden Fanggebiete in vielen Ländern durch nationale Gesetze sowie durch supranationale Regelwerke festgelegt. In der

Durchsetzung erfolgt in der Regel durch Meldesysteme, vessel monitoring, Kontrollen an Bord sowie Sanktionen bei Verstößen.

von
Beifang.
Fanggebiete
können
mit
Quoten,
Lizenzen,
zulässigen
Fangmethoden,
Mindestgrößen
oder
zeitlichen
Einschränkungen
verknüpft
sein.
Sie
dienen
zudem
der
Verteilung
von
Fangdruck
zwischen
Regionen
und
tragen
zur
Stabilisierung
der
Einkommensgrundlagen
von
Fischereibetrieben
bei.
Europäischen
Union
fallen
sie
oft
unter
die
Gemeinsame
Fischereipolitik
(GFP)
und
entsprechende
Verordnungen.
Auf
nationaler
Ebene
arbeiten
Behörden,
Fischereiorganisationen
und
Wissenschaft
zusammen,
um
Grenzen,
Dauer
und
Modalitäten
der
Fanggebiete
festzulegen
und
regelmäßig
zu
überprüfen.
Daten
aus
den
Fanggebieten
fließen
in
Bestandsbewertungen
und
Bewirtschaftungsentscheidungen
ein.
Der
Begriff
Fanggebieten
erscheint
in
Fachtexten
der
Fischereiwissenschaft
und
-verwaltung
und
wird
dort
als
zentraler
Baustein
der
Ressourcenbewirtschaftung
genutzt.