Fahrzeugsteuer
Fahrzeugsteuer, offiziell Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer), ist eine wiederkehrende Abgabe auf den Besitz von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Die Steuer wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz festgesetzt und vom Zoll im Auftrag des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Ziel ist es, Einnahmen für Verkehrsinfrastruktur und Straßenunterhaltung zu sichern.
Geltungsbereich und Ausnahmen: Die Steuer gilt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen verkehrstüchtig
Berechnung: Die Steuerhöhe basiert traditionell auf dem Hubraum und, seit Änderungen ab 2009, auch auf den CO2-Emissionen
Verfahren und Zahlung: Der Zoll erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid. Änderungen wie Halterwechsel, Abmeldungen oder Adressänderungen müssen gemeldet
Geschichte und Politik: Die Fahrzeugsteuer dient neben der Finanzierung von Infrastruktur auch der Umweltpolitik, indem CO2-Emissionen