Fahrzeughandel
Der Fahrzeughandel bezeichnet die gewerbliche Beschaffung, den Verkauf oder die Vermittlung von Kraftfahrzeugen. Dazu gehören Pkw, Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Busse sowie Motorräder und Zubehör. Die Tätigkeiten finden im Neuwagen- wie Gebrauchtwagenhandel statt und erfolgen im Groß- und Einzelhandel, über Markenvertretungen, unabhängige Händler, Leasing- und Flottenanbieter sowie zunehmend über Online-Plattformen, Auktionen und Export-/Importgeschäfte.
Struktur und Angebote: Händler bieten Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, Inzahlungnahmen, Finanzierung, Versicherung und Serviceleistungen an. Vertriebswege schließen
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland erfordert der Fahrzeughandel eine Gewerbeberechtigung. Verkaufs- und Gewährleistungsregeln richten sich nach Handelsrecht
Wirtschaftliche Bedeutung und Trends: Der Fahrzeughandel ist ein wichtiger Teil der Mobilität, beteiligt an Importen, Exporten