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Fahrzeuganmeldung

Fahrzeuganmeldung bezeichnet in Deutschland den behördlichen Prozess, durch den ein motorgetriebenes Fahrzeug im öffentlichen Fahrzeugregister der zuständigen Zulassungsstelle registriert wird. Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf. Mit der erfolgreichen Registrierung erhält der Halter die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie, je nach Fall, Kennzeichen für das Fahrzeug.

Zuständige Stelle ist in der Regel die örtliche Kfz-Zulassungsstelle der Stadt oder des Landkreises, in dem

Erforderliche Unterlagen umfassen in der Regel: den Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, ggf. eine Meldebescheinigung bei

Der Ablauf umfasst in der Regel: Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle, Vorlage der Unterlagen, Fahrzeugidentitätsprüfung, ggf. Ausstellung

Online-Optionen existieren in einigen Bundesländern, wo Vorab-Identifikation und Unterlagen digital eingereicht werden können. Änderungen wie Halterwechsel,

der
Halter
gemeldet
ist.
Dort
werden
Identität,
Wohnsitz
und
Fahrzeugdaten
geprüft,
und
es
wird
die
amtliche
Registrierung
durchgeführt.
In
vielen
Bundesländern
ist
auch
ein
Vorab-Check
oder
eine
Terminvereinbarung
sinnvoll.
Adresswechsel,
eine
elektronische
Versicherungsbestätigung
(eVB-Nummer)
der
Kfz-Versicherung,
die
Zulassungsbescheinigungen
Teil
I
und
II
des
Fahrzeugs,
ggf.
den
CoC-/EG-Übereinstimmungsnachweis
bei
Neufahrzeugen
oder
Importen,
sowie
Nachweise
über
Hauptuntersuchung/AU
und
ggf.
weitere
Fahrzeugdokumente.
Für
Firmen
ist
gegebenenfalls
eine
Handelsregister-
oder
Vollmacht
vorzulegen.
neuer
Kennzeichen,
Zahlung
der
Gebühren,
Ausstellung
der
Zulassungsbescheinigungen
und
Anbringung
der
Kennzeichen
am
Fahrzeug.
Nach
der
Anmeldung
gelten
regelmäßige
Fristen
für
Adress-
oder
Halterwechsel.
Adressänderung
oder
Ummeldung
erfolgen
über
die
Zulassungsstelle
oder
das
passende
Online-Portal.