Fahrzeuganmeldung
Fahrzeuganmeldung bezeichnet in Deutschland den behördlichen Prozess, durch den ein motorgetriebenes Fahrzeug im öffentlichen Fahrzeugregister der zuständigen Zulassungsstelle registriert wird. Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf. Mit der erfolgreichen Registrierung erhält der Halter die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie, je nach Fall, Kennzeichen für das Fahrzeug.
Zuständige Stelle ist in der Regel die örtliche Kfz-Zulassungsstelle der Stadt oder des Landkreises, in dem
Erforderliche Unterlagen umfassen in der Regel: den Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, ggf. eine Meldebescheinigung bei
Der Ablauf umfasst in der Regel: Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle, Vorlage der Unterlagen, Fahrzeugidentitätsprüfung, ggf. Ausstellung
Online-Optionen existieren in einigen Bundesländern, wo Vorab-Identifikation und Unterlagen digital eingereicht werden können. Änderungen wie Halterwechsel,