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Neufahrzeugen

Neufahrzeuge bezeichnet man allgemein als Fahrzeuge, die neu hergestellt und zum ersten Mal zugelassen werden, sodass sie sich in der ungebrauchten Kondition befinden. Dazu gehören Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsmittel, die noch nicht genutzt wurden. Sie unterscheiden sich deutlich von Gebrauchtfahrzeugen, die bereits registriert oder genutzt wurden. Zu den Merkmalen gehören die Herstellergarantie, der aktuelle technologische Stand sowie der Nachweis aktueller Emissions- und Sicherheitsstandards.

Der rechtliche Rahmen richtet sich nach dem jeweiligen Jurisdiktionsraum; in der Europäischen Union erfolgt die Zulassung

Wirtschaftlich stehen Neufahrzeuge im Zentrum des Automobilmarkts. Sie werden überwiegend über autorisierte Händler verkauft oder finanziert,

Nach der Lieferung erfolgt die Erstzulassung beim zuständigen Amt, z. B. in Deutschland beim Kraftfahrt-Bundesamt. Neufahrzeuge

typischerweise
auf
Basis
einer
Typgenehmigung
und
der
Einhaltung
von
Emissions-
und
Sicherheitsnormen.
Typische
Prüfverfahren
umfassen
WLTP
zur
Ermittlung
der
Emissionen;
Hersteller
müssen
Angaben
zu
Kraftstoffverbrauch,
CO2-Werten
und
entsprechenden
Abgasreinigungstechnologien
liefern.
etwa
durch
Kredit
oder
Leasing.
Preisbildung
und
Verfügbarkeit
hängen
von
Ausstattung,
Motorisierung,
Steuern,
Rabatten
und
allgemeinen
Marktbedingungen
ab.
Ein
wesentlicher
Nachteil
ist
der
starke
Wertverlust
in
den
ersten
Jahren;
Vorteile
sind
Garantie,
aktueller
Technik
und
geringe
Vorbelastung
durch
Nutzung.
spiegeln
fortlaufende
Entwicklungen
in
Antriebstechnologien
wider,
darunter
Elektro-
und
Hybridantriebe,
Vernetzung
und
moderne
Assistenzsysteme.