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Facharztbezeichnung

Facharztbezeichnung ist der offiziell geschützte Titel für medizinische Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Ländern. Sie bestätigt, dass eine Ärztin oder ein Arzt eine definierte, fachspezifische Weiterbildung abgeschlossen und eine formale Prüfung bestanden hat. Die Bezeichnung dient der Abgrenzung der Qualifikation und ermöglicht eine eigenständige Tätigkeit als Facharzt in der jeweiligen Spezialisierung, beispielsweise Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Chirurgie.

Der Prozess wird durch die zuständigen Behörden und Kammern geregelt. In Deutschland legen die Landesärztekammern die

Die Facharztbezeichnung grenzt sich von Zusatzbezeichnungen ab. Zusatzbezeichnungen kennzeichnen zusätzliche Qualifikationen innerhalb eines Fachgebiets (z. B.

Im Praxis- und Klinikalltag dient die Bezeichnung Patientinnen und Patienten als Orientierung für die Spezialkompetenz eines

Weiterbildungsordnungen
fest,
während
die
Facharztprüfungen
und
die
Eintragung
in
das
entsprechende
Verzeichnis
der
Fachärzte
erfolgen.
Die
Weiterbildung
umfasst
eine
mehrjährige,
strukturierte
Ausbildung
mit
praktischen
Einsätzen,
theoretischen
Unterrichtseinheiten
und
regelmäßiger
Supervision;
die
genaue
Dauer
variiert
je
nach
Fachgebiet.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
wird
die
Facharztbezeichnung
in
das
Berufsregister
aufgenommen
und
ermöglicht
die
Teilnahme
an
fachärztlichen
Ausschüssen,
Honorarrichtlinien
und
spezialisierten
Behandlungen.
Notfallmedizin,
Diabetologie)
und
können
ergänzend
zur
Hauptfacharztbezeichnung
geführt
werden,
nachdem
entsprechende
Kriterien
erfüllt
sind.
Arztes
und
beeinflusst
häufig
Einstellungen,
Vergütung
und
die
Berufsausübung.
Kontrolle
und
Fortbildung
sind
Bestandteil
der
fortlaufenden
Aufrechterhaltung
der
Bezeichnung.