Fälligstellen
Fälligstellen bezeichnet im Rechnungswesen und Vertragsrecht das Festlegen eines Fälligkeitstermins, zu dem eine Forderung zu erfüllen bzw. eine vertragliche Leistung zu erbringen ist. Der Begriff umfasst sowohl das Setzen eines Zahlungsdatums als auch das Bestimmen des Leistungstermins. Mit der Fälligstellung wird eine Forderung oder ein Anspruch zahlbar; je nach Rechtsordnung können ab diesem Zeitpunkt Verzugsfolgen, Zinsen oder Mahnmaßnahmen eintreten.
Anwendungsbereiche sind Rechnungen, Lieferantenforderungen, Kreditverträge und Leistungsverpflichtungen aus Verträgen. Typisch erfolgt die Fälligstellung durch vertragliche Regelungen
Beispiele: Eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen wird nach Ablauf der Frist fällig gestellt; der
Verwandte Begriffe sind Fälligkeit, Fälligkeitsdatum, Zahlungsziel und Verzugszinsen.