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Existenzminimums

Existenzminimums bezeichnet den Betrag an Einkommen, der notwendig ist, um die grundlegendsten Lebenshaltungskosten zu decken, darunter Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Verkehr und Bildung. Der Begriff wird besonders in der Sozialpolitik verwendet, um Anspruchsgrundlagen für staatliche Leistungen abzuleiten.

In Deutschland bildet das Existenzminimum die Grundlage der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sozialrecht, insbesondere

Historisch entwickelte sich der Begriff im Zuge der Sozialgesetzgebung des 19. und 20. Jahrhunderts; im modernen

Kritiker sehen das Existenzminimum manchmal als zu niedrig bemessen und als Barriere für Teilhabe; Befürworter betonen,

Siehe auch: Grundsicherung, Regelsatz, Hartz-Konzept, Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe.

im
SGB
II
(Arbeitslosengeld
II)
und
SGB
XII
(Sozialhilfe).
Es
setzt
sich
aus
dem
Regelsatz
für
den
Lebensunterhalt
sowie
aus
Kosten
der
Unterkunft
und
Heizung
zusammen,
wobei
je
nach
Alter,
Lebenssituation
und
Mehrbedarf
Unterschiede
gelten.
Zuzahlungen
oder
besondere
Bedarfslagen
(Kinder,
Behinderung)
können
den
Betrag
erhöhen.
Rechtsrahmen
wurde
er
durch
die
Grundsicherungssysteme
verankert.
Die
konkrete
Ausgestaltung
und
Höhe
werden
regelmäßig
angepasst,
um
Preisänderungen
abzubilden.
dass
es
eine
verlässliche
Orientierung
für
Leistungen
darstellt
und
die
staatliche
Verantwortung
definiert.
Debatten
fokussieren
auf
Angemessenheit,
Inflation
und
individuelle
Lebensumstände.